
Yoko Ono gegen Yoko Mono
Ihr habt euch einen richtig coolen Namen für eure neue Bar oder euer Restaurant überlegt, der zwar an eine berühmte Marke oder Persönlichkeit erinnert, ihr aber gewitzt genug wart, das ganze etwas zu verfremden oder gar ein klasse Wortspiel zu erfinden? Stark! Aber gefährlich.
Vielleicht habt ihr von dem Fall gehört, der sich 2017 in Hamburg abspielte. Yoko Ono zog erfolgreich gegen die Hamburger Szenekneipe Yoko Mono Bar vor Gericht. Die Witwe des Beatles-Sängers John Lennon war der Ansicht, der Name der Bar sei ihrem zu ähnlich und es bestünde die Gefahr, Kunden nehmen hier an, dass sie die Betreiberin der Kneipe wäre. Das Gericht sah das ganz genau so, gab Yoko Ono recht und zwang die Kneipe unter Androhung eines Ordnungsmittels bis zu 250.000,- € dazu, sich umzubenennen, AZ 318 O 195/17.
So etwas passiert euch mit uns nicht! Wenn ihr neu eröffnet oder euch umbenennen wollt oder gar müsst, helfen wir euch gern.
Gut beraten seid ihr z.B. mit Fantasienamen. Eine Kombination aus den Anfangssilben der Namen eurer Haustiere. Auch ist es immer eine gute Idee, in das Markenregister zu schauen, ob euer Name, selbst wenn ihr ihn noch nie zuvor irgendwo gehört habt, vielleicht schon vergeben ist. Die Datenbank des dpma (Deutsches Marken und Patentamt) ist eigentlich sehr einfach zu bedienen:
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/basis
Jeder hat hier Zugriff, kann jede Bezeichnung eingeben und schauen, ob schon jemand vor ihm die Idee hatte und sich diese hat schützen lassen. Hier ist es auch schlau, ein wenig herumzuprobieren, einzelne Buchstaben zu ändern oder wegzulassen, Worte zusammen- oder getrennt zu schreiben, denn wie das Beispiel oben zeigt, hat ein einziger Buchstabe der beliebten Kneipe das Genick gebrochen.
veröffentlicht am 10.08.2022